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   BGH, 27.11.1984 - 4 StR 694/84   

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https://dejure.org/1984,14780
BGH, 27.11.1984 - 4 StR 694/84 (https://dejure.org/1984,14780)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1984 - 4 StR 694/84 (https://dejure.org/1984,14780)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1984 - 4 StR 694/84 (https://dejure.org/1984,14780)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Anforderungen an ein Vorliegen besonderer Umstände hinsichtlich einer Strafaussetzung zur Bewährung

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.03.1984 - 1 StR 104/84

    Strafaussetzung zur Bewährung - Strafaussetzung bei einer Verurteilung zur

    Auszug aus BGH, 27.11.1984 - 4 StR 694/84
    Die Anwendung des § 56 Abs. 2 StGB ist nicht auf extreme Ausnahmefälle beschränkt und kommt nicht etwa allein bei Taten in Betracht, die in einer Konfliktslage oder in Situationen begangen worden sind, die nahe an Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründe heranreichen (BGH NStZ 1984, 361 m.w.Nachw. BGH, Beschluß vom 25. September 1984 - 1 StR 552/84).
  • BGH, 25.09.1984 - 1 StR 552/84

    Zu hohe Anforderungen an die Annahme besonderer Umstände bei der Versagung der

    Auszug aus BGH, 27.11.1984 - 4 StR 694/84
    Die Anwendung des § 56 Abs. 2 StGB ist nicht auf extreme Ausnahmefälle beschränkt und kommt nicht etwa allein bei Taten in Betracht, die in einer Konfliktslage oder in Situationen begangen worden sind, die nahe an Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründe heranreichen (BGH NStZ 1984, 361 m.w.Nachw. BGH, Beschluß vom 25. September 1984 - 1 StR 552/84).
  • BGH, 06.09.1985 - 3 StR 185/85

    Definition der besonderen Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB - Anforderungen

    Ihre Ausführungen stehen nicht mehr in Einklang mit der Auslegung, die § 56 Abs. 2 StGB in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gefunden hat (vgl. BGH NStZ 1984, 360 und 361; BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 206/84 - und vom 21. September 1984 - 2 StR 359/84; Beschlüsse vom 24. September 1984 - 3 StR 384/84 - und vom 27. November 1984 - 4 StR 694/84).
  • BGH, 30.04.1986 - 4 StR 186/86

    Strafbarkeit wegen schwerer räuberischer Erpressung, wegen Freiheitsberaubung und

    Bei der Prüfung der Frage, ob eine erkannte Freiheitsstrafe von über einem Jahr zur Bewährung auszusetzen ist, wird der Tatrichter die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 56 Abs. 2 StGB zu beachten haben (vgl. BGH NStZ 1984, 361 m. w. Nachw.; BGH, Beschluß vom 27. November 1984 - 4 StR 694/84).
  • BGH, 20.08.1985 - 4 StR 441/85

    Anforderungen an die Annahme besonderer Gründe, welche die Aussetzung der

    Es bedarf vielmehr einer Gesamtwertung, ob Milderungsgründe von besonderem Gewicht vorliegen, die eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGH, Beschluß vom 27. November 1984 - 4 StR 694/84).
  • BGH, 17.12.1984 - 4 StR 402/84

    Verurteilung wegen Steuerhinterziehung bei Verkauf von unversteuert eingeführten

    Daran, daß diese Strafaussetzung nur bei "besonderen Not- oder Konfliktsituationen" zulässig sei, hat der Bundesgerichtshof nicht festgehalten (vgl. BGH NStZ 1984, 361 m.w.Nachw., BGH, Beschluß vom 27. November 1984 - 4 StR 694/84).
  • BGH, 06.02.1985 - 3 StR 6/85

    Versagung der Strafaussetzung wegen ausschließlich durchschnittlicher

    Dieser Maßstab entspricht nicht der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NStZ 1984, 360 und 361; BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 206/84 - und vom 21. September 1984 - 2 StR 359/84; Beschlüsse vom 25. September 1984 - 1 StR 552/84 - und vom 27. November 1984 - 4 StR 694/84).
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