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BGH, 27.11.1984 - 4 StR 694/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bestimmung der Anforderungen an ein Vorliegen besonderer Umstände hinsichtlich einer Strafaussetzung zur Bewährung
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.03.1984 - 1 StR 104/84
Strafaussetzung zur Bewährung - Strafaussetzung bei einer Verurteilung zur …
Auszug aus BGH, 27.11.1984 - 4 StR 694/84
Die Anwendung des § 56 Abs. 2 StGB ist nicht auf extreme Ausnahmefälle beschränkt und kommt nicht etwa allein bei Taten in Betracht, die in einer Konfliktslage oder in Situationen begangen worden sind, die nahe an Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründe heranreichen (BGH NStZ 1984, 361 m.w.Nachw. BGH, Beschluß vom 25. September 1984 - 1 StR 552/84). - BGH, 25.09.1984 - 1 StR 552/84
Zu hohe Anforderungen an die Annahme besonderer Umstände bei der Versagung der …
Auszug aus BGH, 27.11.1984 - 4 StR 694/84
Die Anwendung des § 56 Abs. 2 StGB ist nicht auf extreme Ausnahmefälle beschränkt und kommt nicht etwa allein bei Taten in Betracht, die in einer Konfliktslage oder in Situationen begangen worden sind, die nahe an Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründe heranreichen (BGH NStZ 1984, 361 m.w.Nachw. BGH, Beschluß vom 25. September 1984 - 1 StR 552/84).
- BGH, 06.09.1985 - 3 StR 185/85
Definition der besonderen Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB - Anforderungen …
Ihre Ausführungen stehen nicht mehr in Einklang mit der Auslegung, die § 56 Abs. 2 StGB in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gefunden hat (vgl. BGH NStZ 1984, 360 und 361; BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 206/84 - und vom 21. September 1984 - 2 StR 359/84; Beschlüsse vom 24. September 1984 - 3 StR 384/84 - und vom 27. November 1984 - 4 StR 694/84). - BGH, 30.04.1986 - 4 StR 186/86
Strafbarkeit wegen schwerer räuberischer Erpressung, wegen Freiheitsberaubung und …
Bei der Prüfung der Frage, ob eine erkannte Freiheitsstrafe von über einem Jahr zur Bewährung auszusetzen ist, wird der Tatrichter die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 56 Abs. 2 StGB zu beachten haben (vgl. BGH NStZ 1984, 361 m. w. Nachw.; BGH, Beschluß vom 27. November 1984 - 4 StR 694/84). - BGH, 20.08.1985 - 4 StR 441/85
Anforderungen an die Annahme besonderer Gründe, welche die Aussetzung der …
Es bedarf vielmehr einer Gesamtwertung, ob Milderungsgründe von besonderem Gewicht vorliegen, die eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGH, Beschluß vom 27. November 1984 - 4 StR 694/84). - BGH, 17.12.1984 - 4 StR 402/84
Verurteilung wegen Steuerhinterziehung bei Verkauf von unversteuert eingeführten …
Daran, daß diese Strafaussetzung nur bei "besonderen Not- oder Konfliktsituationen" zulässig sei, hat der Bundesgerichtshof nicht festgehalten (vgl. BGH NStZ 1984, 361 m.w.Nachw., BGH, Beschluß vom 27. November 1984 - 4 StR 694/84). - BGH, 06.02.1985 - 3 StR 6/85
Versagung der Strafaussetzung wegen ausschließlich durchschnittlicher …
Dieser Maßstab entspricht nicht der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NStZ 1984, 360 und 361; BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 206/84 - und vom 21. September 1984 - 2 StR 359/84; Beschlüsse vom 25. September 1984 - 1 StR 552/84 - und vom 27. November 1984 - 4 StR 694/84).